Verwaltungsgericht urteilt bei Streitfällen zwischen einer staatlichen Person und einer Privatperson (Privatleute, Verein, Gesellschaft) oder zwischen zwei staatlichen Personen. Diese Befähigung deckt die verschiedensten Felder ab.Öffentliche Freiheit, Verwaltungspolizei, Steuern, Verwaltungsverträge, öffentlicher Dienst, öffentliche Gesundheit, Wettbewerb, Umweltrecht, Städteplanung und Städtebau. Als oberste Stufe der richterlichen Verwaltungsordnung ist der Staatsrat der Mittler zwischen den Bürgern und der Staatsmacht. Denn nur der Verwaltungsrichter kann Entscheidungen aufheben oder ändern, die von der Exekutive, der Haupt- und Nebenverwaltung und deren Beamten, den Gebietskörperschaften oder den staatlichen Körperschaften, die deren Macht oder Kontrolle unterstehen, getroffen wurden. Vor dem Hintergrund wesentlicher politischer und gesellschaftlicher Herausforderungen wuchs das streitige Verwaltungsverfahren in den letzten Jahren jährlich um durchschnittlich 10%.
