Er wird in seiner Arbeit, von der Verwaltung des Beamtenkorps und von einem unabhängigen Beratungsorgan unterstützt, dem Conseil supérieur des tribunaux administratifs et des cours administratives d’appel (Oberster Rat der Verwaltungs- und Verwaltungsberufungsgerichte) (CSTA). Dieser steht unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Staatsrats und setzt sich aus
Mitgliedern des Staatsrats, den Vorsitzenden der Zentralverwaltung, gewählten Vertretern des Richterkorps der Verwaltungsgerichte und Verwaltungsberufungsgerichte sowie drei berufenen Personen zusammen. Er übernimmt eine beratende Rolle bei Beförderungen sowie Disziplinarangelegenheiten. Durch seine Aufgaben und seine Zusammensetzung gewährleistet der CSTA die Unabhängigkeit der Verwaltungsräte, die unkündbar sind.
Die Beamten der Geschäftsstelle unterstehen zu gleichen Teilen dem Staatsrat und dem Innenministerium. Obwohl ihre Aufgabenbereiche im Verwaltungsrecht liegen, unterstehen sie der Präfektur oder der Zentralverwaltung des Innenministeriums.
Zudem ist der Staatsrat für die Verwaltung des Haushaltes der Verwaltungs- und der Verwaltungsberufungsgerichte zuständig. Er verteilt insbesondere die Mittel für Immobilieninvestitionen und Informatik. So ist seit einigen Jahren ein Umzugs-, Erweiterungsund Renovierungsprogramm der Gerichte in Gang. Außerdem wurde in den Verwaltungs- und Verwaltungsberufungsgerichten ein modernes Informatiksystem zur Verwaltung der Akten von Streitfällen eingeführt.
